für die Stadtbibliothek Nordhorn
- ehemals Euregio-Bücherei, Stadt- und Kreisbücherei Nordhorn -
1 Allgemeines
Die Euregio-Bücherei ist eine öffentlich rechtliche Einrichtungder Stadt Nordhorn unter Beteiligung des Landkreises Grafschaft Bentheim. Die Benutzung der Euregio-Bücherei ist im Rahmen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung jedem gestattet.
2 Anmeldung
Benutzerausweis
Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder Passes mit Adressennachweis an. Minderjährige im Alter von 6 – 16 Jahren benötigen die schriftliche Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters und müssen dessen gültigen Personalausweis oder Paß mit Adressennachweis vorlegen.
Durch seine Unterschrift verpflichtet sich jeder Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter zur Anerkennung der Benutzungs- und Gebührenordnung.
Jeder Leser erhält einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Euregio-Bücherei bleibt.
Der Verlust des Benutzerausweises sowie jegliche Adressen- und Namensänderung sind der Euregio-Bücherei unverzüglich mitzuteilen.
Für Schäden, die durch Mißbrauch des Ausweises entstehen, ist der eingetragenen Benutzer haftbar.
3 Ausleihe
Verlängerung, Vormerkung
Bei jeder Ausleihe ist der Benutzerausweis vorzulegen. Die Leihfrist beträgt in der Regel drei Wochen. Für diverse Medien können unterschiedliche Leihfristen gelten, die von der Euregio-Bücherei festgelegt werden. Die Rückgabedaten auf den Ausleihquittungen sind zu beachten. Präsenzbestände und Zeitungen können nicht ausgeliehen werden.
Verliehene Medien können vorbestellt werden. Liegt keine Vorbestellung oder Sonderregelung vor, kann die Leihfrist von Medien vor deren Ablauf verlängert werden, jedoch höchstens zweimal aufeinanderfolgend.
4 Fernleihe
Medien, die nicht im Bestand der Euregio-Bücherei vorhanden sind, können auf Wunsch über den auswärtigen Leihverkehr besorgt werden. Es gilt die Deutsche Leihverkehrsordnung (LVO).
Für die Nutzung der Fernleihe muß der Benutzer angemeldet sein.
5 Behandlung von Medien
Die Euregio-Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung von Medien entstehen.
Der Benutzer ist verpflichtet, die Medien vor der Ausleihe auf sichtbare Schäden hin zu prüfen und vor Veränderung und Beschädigung zu bewahren. Er haftet für Verlust oder entstandene Schäden und hat diese der Bücherei unverzüglich zu melden.
6 Versäumnisgebühren
Mahnungen
Versäumnisgebühren sind bei Überschreiten der Leihfrist zu entrichten, unabhängig davon, ob der Benutzer eine Mahnung erhalten hat. I.d.R. erhält der Benutzer drei gebührenpflichtige Mahnungen. Bei Nichtbeachten dieser Mahnungen ist die Euregio-Bücherei berechtigt, die entliehenen Medien und die Gebühren kostenpflichtig einziehen zu lassen.
7 Gebühren
Es gilt die aktuelle Gebührenordnung.
8 Hausordnung
Jeder Besucher der Euregio-Bücherei hat sich so zu verhalten, daß er keinen anderen Besucher stört oder behindert. In den Räumen der Bücherei ist das Rauchen, Essen und Trinken nicht gestattet. Tiere müssen draußen bleiben. Taschen sind einzuschließen. Schließfächer dürfen nur für die Dauer eines Büchereibesuches belegt werden. Für abhanden-gekommene Sachen wird keine Haftung übernommen.
9 Hausrecht und Ausschluß von der Benutzung
Die Büchereileitung übt das Hausrecht aus und kann Ausnahmen von dieser Benutzungsordnung zulassen. Den Anweisungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten. Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung ausgeschlossen werden.
10 Inkrafttreten
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt mit Wirkung zum 1.1.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungsordnung außer Kraft.
Nordhorn, den 28.11.2005
Hüsemann
Bürgermeister

